Unsere Erfahrungen mit den einschlägigen Vorgaben der ursprünglichen Öko- Verordnung – der VO (EWG) Nr. 2092/91- reichen bis in das Jahr 1992 mit deren Gültigkeit zum 01.01.1993 zurück. Bereits ab diesem Jahr wurden von uns – zum damaligen Zeitpunkt noch als Kontrollstelle der Gäa – Sachsen - Anhalt e.V. – sowohl die gesetzlichen Vorgaben der EU als auch die privatrechtlichen Standards des ökologischen Anbauverbandes Gäa e.V. überprüften, dessen Wurzeln in der kirchlichen Umweltbewegung der DDR liegen. Jedoch schon vor Beginn der Forderung nach verbandsunabhängigen Kontrollen 1997 wurde Grünstempel®, mit Gründungsdatum 15.07.1995, als selbständige und freie EU - Bio – Kontrollstelle ausgegliedert.
Mitte der 90er Jahre lag der räumliche Schwerpunkt unserer Arbeit vorrangig in den neuen Bundesländern, da wir die Notwendigkeit sahen, den ostdeutschen Landwirtschaftsbetrieben mit ihren speziellen historisch- und standortbedingten Problemstellungen, die der ländliche Strukturwandel in der Nachwendezeit mit sich brachte, einen regionalen Ansprechpartner unter den gesamtdeutschen Kontrollstellen anzubieten.
Heute arbeiten wir im gesamten Bundesgebiet. Die zentrale Zulassung als staatlich anerkannte Kontrollstelle durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 26. Juni 2006 legitimiert Grünstempel® dazu, unabhängige und objektive Kontrollen in allen Kontrollbereichen durchzuführen. Zusätzlich ist Grünstempel® von der Deutschen Akkreditierungsstelle -DAkkS- nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 für alle Kontrollbereiche der VO (EU) 2018/848, sowie der damit einhergehenden, delegierten Verordnungen und Berichtigungen akkreditiert.
Somit konnte sich Grünstempel® bis heute erfolgreich als gesamtdeutsche Spezialkontrollstelle für alle die Öko - Verordnung betreffenden Bereiche etablieren.