Oft ist es sinnvoll, technisch, zeitlich oder finanziell aufwendige Arbeitsgänge in der Landwirtschaft oder der Verarbeitungsbranche Spezialisten zu überlassen. Die Bandbreite der Dienstleistungen sogenannter Lohn- oder Subunternehmer ist vielfältig und kann sich über alle Kontrollbereiche der EU- Öko- Verordnung erstrecken: ernten, transportieren, lagern, mahlen, mischen, wursten, käsen, backen, keltern, importieren, handeln usw. In jedem Fall ist die Lohntätigkeit für einen Bio- Betrieb kontrollpflichtig (Kontrollbereich D). Die Überprüfung dieser auf die Einhaltung VO (EU) 2018/848, sowie der damit einhergehenden, delegierten Verordnungen während des Lohnauftrages wird aber dem auftraggebenden Unternehmen zugeordnet.
Unterliegt der Subunternehmer selbst der Öko- Kontrolle, vereinfacht dieses die Überprüfung der Lohntätigkeit für den Bio- Landwirt oder den Öko- Verarbeiter erheblich. Ein gültiges Öko-Zertifikat des Lohnunternehmers bestätigt in diesem Fall die verordnungskonforme Wirtschaftsweise im Subunternehmen selbst und die Kontrolle der Lohntätigkeit bleibt dann ein formeller Akt.
Besitzt der Lohndienstleister kein eigenes Öko- Zertifikat, gestaltet sich der Umfang der Inspektion nach Art der Lohntätigkeit und deren Zuordnung zu einem Kontrollbereich.
Grünstempel®- Inspektoren realisieren , wenn zeitlich und örtlich möglich, die Lohnverarbeiter- Kontrolle zeitgleich zum Vor- Ort- Termin im Hauptkontrollbereich. So entfällt für den Auftragsgeber ein zusätzlicher Kontrolltermin beim Lohnunternehmer und Sachfragen wie spezifische Zusammenhänge können an Ort und Stelle kompetent und gemeinsam mit dem Subunternehmer geklärt werden.
Laut Öko- Verordnung VO (EU) 2018/848 ist für jeden Bio- Betrieb eine angemeldete Inspektion pro Jahr vorgeschrieben. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich Grünstempel® gegenüber dem Unternehmen, diese Jahreskontrolle* zu gewährleisten. Der Betrieb verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss seinerseits, unseren Kontrolleuren die Durchführung der Inspektion zu ermöglichen und alle notwendigen Betriebsunterlagen* zur Verfügung zu stellen.
Der Lohnunternehmer verpflichtet sich als Auftragsnehmer für die Zeit der Lohnarbeit im Auftrag des ökologischen Unternehmens, die Öko- Verordnung einzuhalten. So unterliegt auch er der Kontrollpflicht, wenn auch nur in Bezug auf ausgewählte Dienstleistungen oder Produkte.
Es ist sinnvoll, die Subunternehmerkontrolle in Verbindung mit der Jährlichen Betriebskontrolle des Auftragsgeberbetriebes abzuwickeln. Dem Lohnunternehmer entsteht in der Regel kein großer formeller Aufwand, da die Hauptverantwortung der Kontrolle und die Rechenschaftspflicht gegenüber Grünstempel® bei dem Öko- Betrieb liegt.
Nach erfolgter Inspektion des Unternehmens, Vorlage aller geforderten Unterlagen und gegebenenfalls der Festlegung von Maßnahmen zur Behebung aller während der Inspektion festgestellten Unregelmäßigkeiten, erhält der Ökobetrieb von Grünstempel® den Konformitätsvermerk in Form eines Zertifikates, welches die ordnungsgemäße Umsetzung der VO (EU) 2018/848, sowie der damit einhergehenden, delegierten Verordnungen für dessen angebotene Produkte bestätigt und die Lohndienstleistung mit einschließt.
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EU-Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte